Garantiebedingungen
Nachstehend finden Sie die von BESTWAY EUROPE S.p.A. angewandten Garantiebedingungen mit Sitz in Via della Resistenza Nr. 5, San Giuliano Milanese (20098) – Mailand, Italien (im Folgenden „BESTWAY“) für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unter der Marke BESTWAY verkauft werden.
- Gesetzliche Gewährleistung
1.1 Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die europäischen Richtlinien 1999/44/EG und 2019/771/EU gewährt, die darauf abzielen, den Verbraucher, wie nachstehend definiert, zu schützen, falls die gekauften Waren („Produkte“) Konformitätsmängel aufweisen.
- Europäische Richtlinie 1999/44/EG für alle Waren, die bis zum 31. Dezember 2021 gekauft wurden
- Europäische Richtlinie 2019/771/EU für alle Waren, die am oder nach dem 1. Januar 2022 gekauft wurden
1.2 Gemäß den vorgenannten europäischen Richtlinien ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Produkt zu Zwecken erwirbt, die nicht mit ihrem Geschäft, Handel, Handwerk oder Beruf zusammenhängen („Verbraucher“).
1.3 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Waren an den Verbraucher, sofern in den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nichts anderes bestimmt ist.
1.4 Wenn der Verbraucher der Meinung ist, ein Produkt mit einem Konformitätsfehler erworben zu haben, muss er sich an seinen Einzelhändler wenden, um die entsprechende Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
1.5 BESTWAY übernimmt die Gewährleistung für etwaige Konformitätsmängel der Produkte für jeden Verbraucher, der die Produkte direkt bei BESTWAY gekauft hat.
- BESTWAY-Herstellergarantie
2.1 Unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen und Rechtsansprüche sowie der Möglichkeit für den Verbraucher, die oben genannte gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, bietet BESTWAY für eine begrenzte Anzahl von Produkten eine zusätzliche Garantie („BESTWAY-Herstellergarantie“) für mögliche Konformitätsmängel.
2.2 Die BESTWAY-Herstellergarantie gilt nur für Käufe, die von einem Verbraucher getätigt werden, d. h. für Artikel, die von einer Einzelperson zu Zwecken erworben werden, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit stehen. Wird das Produkt beispielsweise durch ein Unternehmen für kommerzielle Zwecke verwendet, greift die BESTWAY-Herstellergarantie nicht.
2.3 Die Herstellergarantie kann durch den Verbraucher oder den Händler unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen aktiviert werden.
(a) Liste der Artikelkategorien, die von der BESTWAY-Herstellergarantie abgedeckt werden:
- Pools & Pool-Sets:
- Alle Fast Set™ Pools
- Runde Steel Pro™ Pools ab Ø 250 cm
- Alle eckigen Steel Pro™ Pools
- Alle Steel Pro MAX™ Pools
- Alle Power Steel™ Pools
- Alle Hydrium™ Pools
- Alle APX365™ Pools
- Whirlpools & Eisbäder:
- Pool- & Whirlpool-Zubehör:
- Alle Bestway® Kartuschenfilterpumpen (inkl. Skimatic™)
- Alle Bestway® Sandfilteranlagen
- Alle Bestway® akkubetriebenen Poolroboter
- Alle Bestway® Salzwasseranlagen
- Alle Bestway® elektrischen Poolheizungen und Wärmepumpen
- Bestway® Swimfinity™ Gegenstromanlage
- Solarduschen:
- SUP- & Surfboards:
- Trampoline:
(b) Dauer der BESTWAY-Herstellergarantie
Die Herstellergarantie für alle oben genannten Produkte beträgt 24 Monate – sofern die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates der Europäischen Union nichts anderes vorsieht – ab dem Datum, das auf dem beim Kauf ausgestellten Kassenbon oder Steuerbeleg angegeben ist.
Um den Anspruch nicht zu verlieren, muss ein vermuteter Konformitätsmangel innerhalb von 2 Monaten nach dessen Auftreten bei BESTWAY gemeldet werden, wie in Absatz 2.3 (c) beschrieben.
(c) Aktivierung und Leistungen der BESTWAY-Herstellergarantie
Um einen vermuteten Konformitätsmangel zu melden und die Garantie zu aktivieren, muss sich der Verbraucher oder der Händler an das zuständige BESTWAY-Kundendienstzentrum im jeweiligen Wohnsitzland wenden.
Der Anspruch kann geltend gemacht werden:
- Über das Online-Formular
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Kontaktinformationen des Verbrauchers
- Kaufdatum und Kopie des Kauf- oder Steuerbelegs
- Artikelnummer
- Seriennummer
- Beschreibung und/oder Bilder und/oder Video des Fehlers
- Bilder und/oder Video der Installation des Produkts
- Alle weiteren Unterlagen, die BESTWAY zur Untersuchung benötigt
Nach der Aktivierung der Garantie ist der Verbraucher verpflichtet, alle oben genannten Informationen bereitzustellen, damit BESTWAY den Fall prüfen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeiten kann.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt die Garantie nicht. Der Verbraucher kann sich jedoch weiterhin auf die gesetzliche Gewährleistung gemäß Absatz 1 berufen.
Wird ein Konformitätsmangel festgestellt, ersetzt BESTWAY ausschließlich die defekten Einzelteile, nicht jedoch das gesamte Set. Es beginnt keine neue Garantiefrist – weder für das Ersatzteil noch für das Gesamtsystem. Der Austausch unterbricht oder verlängert die Garantiezeit nicht.
Der Umtausch ist für den Verbraucher kostenlos.
Für den Händler entstehen keine Kosten, außer es wurde in den aktuellen BESTWAY-Geschäftsbedingungen anders geregelt. Mit der Aktivierung der Herstellergarantie erklärt sich der Händler mit diesen Bedingungen einverstanden.
(d) Grenzen der Anwendung der BESTWAY-Herstellergarantie
Die Garantie deckt ausschließlich Konformitätsmängel ab. Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch folgende Ursachen entstehen:
- Fehlerhafte Installation oder unsachgemäße Nutzung
- Unzureichende oder falsche Wartung
- Missbrauch von Chemikalien oder falsche Stromversorgung
- Vernachlässigung, Manipulation oder Veränderung des Produkts
- Verwendung von ungeeignetem oder nicht originalem Zubehör oder Ersatzteilen
- Äußerlich erkennbare Schäden, die bei Lieferung nicht beanstandet wurden
- Witterungsbedingte Schäden
- Mängel, die nicht auf Produktionsfehler zurückzuführen sind
- Fehlende Teile, die erst nach mehr als zwei Monaten nach dem Kauf gemeldet wurden
Produkte sind von der Garantie ausgeschlossen, wenn sie gebraucht oder generalüberholt erworben wurden. Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
Sie erlischt bei Öffnung oder Manipulation des Produkts ohne Zustimmung von BESTWAY (z. B. bei Pumpen).
Die Garantie deckt keine finanziellen Verluste durch Wasser- oder Chemikalienverbrauch.
Schäden durch fehlerhafte Installation auf ungeeigneten Flächen oder durch Missachtung des Benutzerhandbuchs sind ebenfalls ausgeschlossen.
BESTWAY haftet nicht für Eingriffe oder Ersatz außerhalb der offiziellen Garantieabwicklung.
Bei Verwendung der Produkte in anderen Ländern als dem ursprünglichen Kaufland kann es zu Risiken oder Schäden kommen – dies kann zum Erlöschen der Garantie führen.
(e) Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die Garantie gilt für alle Mitteilungen gemäß Absatz 2.3 (c), die Produkte betreffen, auf welche die in Artikel 1.1 genannte europäische Richtlinie Anwendung findet.
Veröffentlichungsdatum: 01.01.2023